Übersicht
1.1 Kostensystematik
1.2 Fehlerverhütungskosten
1.3 Qualitätsprüfkosten
1.3.1 Interne Fehlerkosten
1.3.2 Externe Fehlerkosten
Zu Kosten-Nutzen-Aspekten qualitätssichernder Maßnahmen im Gesundheitswesen liegen nur wenige Erkenntnisse vor, da die Autorenangaben in der Literatur selten über Allgemeinplätze wie "Qualität ist teuer" hinausgehen.
Angesichts der zeitlichen Größenordnungen von 5 bis 10% der Arbeitszeit wird offensichtlich, daß eine Qualitätssicherung - auch bei hohem Engagement und guter Motivationslage der Mitarbeiter - nicht zum Nulltarif etabliert werden kann.
Neben der als essentiell anzusehenden Qualitätszirkelarbeit und den hierfür erforderlichen Personalfreistellungen erweisen sich als weitere, wichtige Einflußgrößen für die Kostenkalkulation eines Qualitätssicherungssystems
- der dokumentationsbedingte Mehraufwand der Ausführungsebene in einer Größenordnung von ca. 5% der Arbeitszeit und
- Personalkosten für die Einrichtung eines Fachbereiches Qualitätswesen einschließlich der Bestallung eines Qualitätsmanagers oder Qualitätscontrolers in Höhe von ca. 0,2% der Klinikerlöse.
Darüber hinaus gilt es
- Personal- und Sachaufwendungen für Computerarbeitsplätze,
- Mittel für Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen sowie
- die Anschubfinanzierung der 1. Phase des Qualitätsmanagements
zu berücksichtigen.
Die Klinikleitung oder der Finanzreferent muß in diesem Zusammenhang natürlich darüber nachdenken, ob und wie sich die Kosten für ein Qualitätsmanagement rechnet. Im Gegenzug müssen sich die angesprochenen Entscheidungsträger jedoch fragen, ob man es sich künftig leisten kann, auf eine Qualitätssicherung zu verzichten.
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Für die Kalkulation der Qualitätskosten ist eine gemeinsame Nomenklatur unerläßlich, denn diese ermöglicht erst, die erforderlichen Investitionsgrößen und laufenden Kosten unmißverständlich aufzuzeigen. Die Qualitätskostenrechnung überwacht den Fehlleistungsaufwand, wobei Aufwendungen und Wirtschaftlichkeit im einzelnen nachgeprüft werden.
Laut DIN 55350 versteht man unter Qualitätskosten alle Kosten, die durch Tätigkeiten der Fehlerverhütung, der planmäßigen Qualitätsprüfung sowie durch intern oder extern festgestellte Fehler verursacht werden. Hierzu zählen vorwiegend:
- Organisationskosten
Qualitätsplanung
Qualitätscontrolling
Qualitätsförderung
Qualitätsverbesserung
- Prüfkosten
Eingangprüfung
Dokumentation
Ausgangprüfung
Evaluation
- Kosten der Qualitätsabweichung
Nacharbeit
Haftung
Entgangener Markterfolg.
Die für eine Dienstleistung relevanten Posten der Qualitätskosten sollen nun in Anlehnung an die DIN-Norm im folgenden aufgeführt werden.
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Definition: Fehlerverhütungskosten sind Kosten, die zur Fehlerverhütung oder anderen vorbeugenden Maßnahmen der Qualitätssicherung aufgewendet werden.
- Qualitätsplanung
Vor und während der Entwicklung von Qualitätsprogrammen müssen Qualitätsmerkmale extrahiert, klassifiziert und gewichtet werden. Im Bereich spezifischer Qualitätssicherungsmaßnahmen sind die Kosten überschaubar und relativ leicht zu ermitteln, schwieriger dagegen in Bereichen wie Entwicklung, Forschung und Arbeitsvorbereitung zu Qualitätsprogrammen.
- Qualitätsfähigkeitsuntersuchung
Überprüfung der Eignung von Ressourcen (Mittel, Personal) für die vorgesehene Qualitätssicherung.
- Prüfplanung
Ermittlung der Kosten, die zur Erstellung der Prüfanweisungen für die Qualitätsprüfungen erforderlich sind (z.B. Festlegung der Prüfverfahren und Stichprobenumfang).
- Qualitätslenkung
Über vorhandene Qualitätsinformationen werden Maßnahmen zur Korrektur eingeleitet und überwacht.
- Qualitätsaudit
Das Qualitätsaudit beinhaltet Outcome-Audit (Prüfung des Ergebnisses), Verfahrensaudit (Prüfung der Behandlung) und Systemaudit (Prüfung des Qualitätssicherungssystems gemäß Vorgaben wie z.B. DIN-Norm).
- Qualitätsförderung
Das Streben nach Qualität muß für alle Mitarbeiter unterstützt und gefördert werden. Hierbei entstehen Kosten für Aus-, Fort- und Weiterbildung, Qualitätszirkel, und Maßnahmen zur Motivation des Personals.
- Sonstige
Kosten der Fehlerverhütung (z.B. spezielle, über das normale Maß herausgehende Laboruntersuchungen im Einzelfalle) außerhalb der o.a. Kategorien.
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Definition: Qualitätsprüfkosten sind alle diejenigen Personal- und Sachkosten für Qualitätsprüfungen innerhalb und außerhalb des Qualitätswesens. Bei Prüfvorgängen, die in anderen Tätigkeiten enthalten sind, muß der Prüfanteil angesetzt werden.
- Prüfmittel
Beschaffungs- und Betriebskosten unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Abschreibungen bei Gerätschaften.
- Prüfkosten
Kosten für qualitative und quantitative Prüfungen wie Präzisionskontrollen, Richtigkeitsprüfungen (z.B. im Labor und in der Radiologie).
- Dokumentation
Kosten zur Verwahrung und Verwaltung der Prüfdaten von Qualitätsprüfungen im Hinblick auf Sicherheit und Haftung.
- Instandhaltungskosten
Kosten für die Instandhaltung der Prüfmittel. Hierzu zählen im technischen Bereich beispielsweise der Kalibrier- und Eichdienst.
- Sonstige
Alle Kosten, die den bislang erwähnten Bereichen nicht zugeführt werden können, unter anderem Vernetzungs- und Kommunikationssysteme.
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Definition: Interne Fehlerkosten sind jene Kosten, die bei der internen Aufdeckung von Fehlern aufgewandt werden, um Mängel zu beseitigen.
- Nacharbeit
Kosten für Mehr- oder Nacharbeit, damit z.B. eine Diagnostik oder Therapie die in sie gesetzten Qualitätsanforderungen erfüllt.
- Wiederholungsprüfung
Bei mehrfachem Auftreten von Qualitätsmängeln innerhalb eines bestimmten Zeitraumes sind nochmalige, umfangreiche Qualitätsprüfungen indiziert. Dies sind Kosten für Wiederholungsprüfungen.
- Untersuchung zur Fehlerursachenfindung
Zur nachdrücklichen Problemlösung bei sporadisch auftretenden Mängeln sind ausführliche Untersuchungen zur Auffindung der Fehlerursache erforderlich, z.B. Gutachten.
Sonstige
Interne Fehlerkosten, die keinem der oben angegebenen Punkte zugeordnet werden können.
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Definition: Externe Fehlerkosten sind Kosten für die Mängelbeseitigung von außerhalb des Krankenhauses entdeckten Verfahrensfehlern.
- Gewährleistung
Hierzu zählen die Kosten für Gewährleistung.
- Nachbehandlung
Kosten für die Nachbehandlung
- Haftung
Entstehen Sach, Personen- oder Vermögensschäden durch unsachgerechte Behandlung, so sind die hierfür erforderlichen Aufwendungen den Haftungskosten zuzurechnen. Dies gilt auch für die Kosten der Haftpflichtversicherung.
- Sonstige
Sonstige Kosten treten auf, wenn beispielsweise persönliche Entschuldigungen erforderlich werden. Reisekosten wären in diesem Zusammenhang z.B. "Sonstige Kosten".
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