Grundbegriffe

Die elektronische Datenverarbeitung bringt drei wesentliche Unterschiede gegenüber der manuellen mit sich:
  1. Aufhebung der zeitlichen Schranken: Viele Vorgänge, die bei manueller Bearbeitung Jahre dauern würden (z.B. Paßwort entschlüsseln, große Datenmengen durchsuchen), gehen elektronisch in Sekundenschnelle.
  2. Aufhebung räumlicher Entfernungen: Mit Hilfe von weltumspannenden Netzen kann man praktisch jederzeit an jede beliebige Information gelangen, egal wo sie gespeichert ist.
  3. Minderung der menschlichen Unzulänglichkeit: Bei einer Datenbankabfrage wird etwa kein Fall übersehen.
Der Datenschutz hat drei wesentliche Aspekte:
  1. Rechtlich/Politisch (auch Betriebsinteresse und -politik!)
  2. Organisatorisch
  3. Technisch - Umsetzung der rechtlichen und politischen Anforderungen und der organisatorischen Definitionen in konkrete Maßnahmen.
Diese drei Aspekte entsprechen ungefähr der Einteilung

Anforderungsdefinition - Entwurf - Implementierung,

aus den Ingenieurswissenschaften (z.B. Software-Engineering). Die gesellschaftlichen und rechtlichen Forderungen nach Datenschutz und Datensicherheit sind durch organitatorische und technische Maßnahmen in der Praxis durchzusetzen. Die gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen definieren die zu schützenden Daten und die Grundsätze des Umgangs mit ihnen. Durch organisatorische Entscheidungen werden Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeit festgelegt und Grundsatzfragen über Aufwand, Sicherheitsniveau und Verhältnismäßigkeit geklärt. Die technischen Maßnahmen sorgen dafür, daß Rahmenbedingungen und organisatorische Entscheidungen nicht nur auf dem Papier stehen, und erzwingen - soweit möglich - ihre Einhaltung.

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