H2-Blocker benötigen zur Prophylaxe der Streßulcusblutung einen Magensaft-pH > 4, was zu einer vermehrten Keimbesiedelung des Magens führt. Dieses Keimreservoir ist Ausgangspunkt für aszendierende nosokomiale Pneumonien.
Die Bolusinjektion von H2-Blockern kann durch negative chronotrope Effekte zu einer Senkung des systemischen Blutdrucks führen. Auch besteht die Möglichkeit einer dosisabhängigen koronaren und bronchialen Vasokonstrik-tion. Bei gefährdeten Patienten sollte daher die Gabe als Kurzinfusion erwogen werden.
Antazida puffern die gastrale Säure, was wiederum zu einem Anstieg des Magensaft-pH’s auf Werte höher 4 führt. Auch hier besteht eine erhöhte Pneumoniegefahr für den Patienten.
Pirenzepin ist ein selektives Anticholinergicum und reduziert die Magensaftgesamtmenge, beeinflußt die Säure-konzentration jedoch nicht. Durch die Verringerung der Gesamtmenge kommt es jedoch zu einem Verdünnungs-effekt, wodurch der Magensaft-pH wiederum auf Werte > 4 angehoben wird, wenn ein wirksamer Schutz vor Streßulcusblutungen gegeben sein soll.
Zugleich kann Bolusinjektion von Pirenzepin zu einer passageren Erhöhung der Herzfrequenz führen. Dieser Effekt wird bei Gabe als Kurzinfusion über 15 Minuten jedoch sicher vermieden.
Sucralfat bindet nur wenig intraluminale Säure und führt über eine Stimulierung der Mukus- und Bikarbonat-sekretion zu einer gesteigerten Pufferkapazität der mukosalen Schleimschicht: Pepsin und Gallensäuren werden direkt gebunden, bzw. inaktiviert.
Zur Therapie der Sauerstoff-Radikalen kann der Einsatz von Vitamin E-Präparaten beitragen, da bei Sepsis-induziertem ARDS häufig erniedrigte Vitamin E-Serumspiegel nachgewiesen wurden und Vitamin E die Lipid-peroxydation unterbricht und Lipidperoxyl-Radikale zu weniger reaktiven Formen umwandelt.
Auch der erhöhte Einsatz von Vitamin C kann hier hilfreich sein, da Vitamin C als natürlicher Abwehrstoff gegen Sauerstoff-Radikale bekannt ist: Vitamin C ist ein Radikalenfänger für O2- und OH
und neutalisiert Oxidantien von stimulierten Neutrophilen. Zusätzlich führt es zu einer Regeneration von Vitamin E.
Ebenso kann N-Acetyl-cystein bei der Behandlung von ARDS-Patienten in Hinblick auf die Sauerstoff-Radikalen-Therapie eingesetzt werden. Den vielversprechendsten Ansatz zeigte Spies et al., der die Therapie mit N-Acetylcystein mit einer "loading- dose" von 150 mg/kg Körpergewicht begann, um anschließend kontinuierlich 12,5 mg/h zu infundieren.
Das beim manifesten ARDS erniedrigte Surfactant kann durch Surfactant-Gabe angereichert werden. In der klinischen Neonatologie ist dies schon länger Bestandteil der Therapie. Die bisher verfügbaren Surfactant-Präparate haben den Nachteil, Modifikationen natürlichen Surfactants zu sein und bestehen zu etwa 10 % aus Proteinen - immunologische Reaktionen auf Fremdeiweiße sind nicht auszuschließen. Die Dosierung liegt hier bei etwa 150 mg/kg Körpergewicht Surfactant intratracheal appliziert; Dosierungen von 300 bis 500 mg/kg Körper-gewicht zur Supprimierung von Surfactant-Inhibitoren sind aber nicht selten.
Ambroxol ist eine Surfactant-stimulierende Substanz und kann zu diesem Zweck auch beim ARDS eingesetzt werden. Der intravenöse Einsatz von Ambroxol sollte schon bei drohendem ARDS, d. h. der Entwicklung eines interstitiellen Lungenödems beginnen, spätestens jedoch in der späteren Phase des ARDS mit verminderter Lungen-Compliane und erhöhten Beatmungsdruck.
Die Dosierung beträgt beim Erwachsenen etwa 125 mg/h, dies entspricht etwa 3 g pro Tag; beim Kind ist schon länger die Dosierung von 1 g Ambroxol pro Tag als gängige Therapie bei Lungenschädigung bekannt. Kommt es zu einer hypersekretorischen Phase, sollte die Dosierung - je nach Lungenfunktion - reduziert werden. Nach einer Normalisierung der Lungenfunktion sollte die Ambroxolgabe ausschleichend reduziert werden bis zu einer Dosierung von 3 mal 15 mg Ambroxol pro Tag.
Der Einsatz von Pentoxyfillin scheint zur Zeit einer der vielversprechendsten therapeutischen Möglichkeiten zur Suppression eines Teils der ARDS-Kaskade zu sein. Pentoxyfillin suppremiert die Endotoxin-induzierte Bildung des Tumor-Nekrose-Faktors; zusätzlich liegen experimentelle Daten zur Suppremierung der PMN-Aktivierung vor.
Klinisch etabliert ist die Zufuhr von Heparin und, bzw. ergänzend Antithrombin III um bei disseminierter Gerin-nung, wie zum Beispiel der Verbrauchskoagulopathie, eine weitere Aktivierung der Gerinnungskaskade mit Ent-stehung von löslichem und partikulärem Fibrin zu suppremieren. Mikroemboli und lösliches Fibrin stellen in experimentellen Arbeiten Auslöser eines ARDS dar.
Weitere Vorteile eines Einsatzes der CAVH/CVVH beim ARDS sind:
| vor Hämofiltration | nach Hämofiltration | Differenz | Aussagekraft | |
|
Flüssigkeitsentzug |
2062 |
- 2062 |
||
| Mittelwert ± Stanardabweichung | Mittelwert ± Stanardabweichung | Mittelwert ± Stanardabweichung | ||
|
PaO2 [mm Hg] |
64,87 ± 4,27 | 81,12 ± 5,47 | + 16,25 ± 3,73 | signifikant |
|
PAMP [mm Hg] |
26,091 ± 2,420 | 22,364 ± 2,367 | - 3,09 ± 0,92 | signifikant |
|
PCWP [mm Hg] |
10,90 ± 1,83 | 6,2 ± 1,1 | - 4,50 ± 1,06 | signifikant |
|
ZVD [cm H2O] |
19,090 ± 1,461 | 15,040 ± 1,787 | - 4,04 ± 0,89 | signifikant |
|
HZV [l/min] |
10,900 ± 0,736 | 10,360 ± 1,024 | -0,495 ± 0,521 | nicht signifikant |
|
KOD [mm Hg] |
22,800 ± 1,462 | 26,230 ± 1,520 | + 2,630 ± 0,581 | signifikant |
Vergleich der Sauerstoffveränderungen bei Patienten mit ARDS mit und ohne CAVH (nach Coraim et al.):
| Ausgangswert | nach 2 h | nach 24 h | ||
|
FIO2 |
ohne CAVH | 0,77 ± 0,19 | 0,70 ± 0,17 | 0,80 ± 0,16 |
| mit CAVH | 0,86 ± 0,03 | 0,79 ± 0,04 | 0,66 ± 0,04 | |
|
PaO2/FIO2 |
ohne CAVH | 201 ± 33 | 115 ± 52 | 118 ± 34 |
| mit CAVH | 109 ± 16 | 172 ± 22 | 215 ± 18 | |
|
AaDO2 |
ohne CAVH | 398 ± 166 | 413 ± 115 | 420 ± 125 |
| mit CAVH | 454 ± 33 | 370 ± 45 | 278 ± 35 | |
|
PaO2 |
ohne CAVH | 161 ± 63 | 140 ± 45 | 95 ± 28 |
| mit CAVH | 94 ± 7 | 136 ± 8 | 141 ± 12 | |
|
AaDO2-Quotient |
ohne CAVH | 72 ± 13 % | 77 ± 12 % | 96 ± 15 % |
| mit CAVH | 82 ± 12 % | 69 ± 14 % | 63 ± 14 % |
Bei pulmonal kranken Patienten kann es zu einer Störung des Kohlenhydratmetabolismus kommen, die bei einer hochkalorischen, kohlehydratreichen Ernährung zu Zuckerablagerung in den Nerven führen kann. Die Folge hiervon ist eine Neuropathie, die zu einer Tetraplegie bei den Patienten führen kann.
Eine hyperkalorische Ernährung mit einem hohen Anteil von Kohlehydraten führt häufig bei Lungenkranken zu einem signifikanten Anstieg des respiratorischen Quotienten (RQ) mit allen Nebenwirkungen.
Nebenwirkungen des Anstiegs des RQ:
Dies konnten Liposky et al. 1994 in ihrer Studie sehr schön zeigen:
| Gruppe 1 | Gruppe 2 | |
|
gemessener Energiebedarf* |
2192 ± 590 [kcal/die] | 2242 ± 794 [kcal/die] |
|
totale Kalorien-Einfuhr |
1744 ± 657 [kcal/die] | 2107 ± 1210 [kcal/die] |
|
Kohlehydrate-Zufuhr |
835 ± 350 [kcal/die] | 1099 ± 550 [kcal/die] |
|
BSA |
1,93 ± 0,29 [m2] | 1,88 ± 0,32 [m2] |
|
RQ |
0,87 ± 0,08 | 1,06 ± 0,05 |
|
Ventilations-Minutenvolumen |
12,7 ± 4,9 [l/min] | 16,2 ± 6,3 [l/min] |
|
Totraumventilation |
7,2 ± 4,9 [l/min] | 9,8 ± 5,6 [l/min] |
|
VO2 |
165 ± 37 [ml/min/m2] | 175 ± 33 [ml/min/m2] |
|
VCO2 |
144 ± 32 [ml/min/m2] | 166 ± 34 [ml/min/m2] |
Marsili et al. zeigten 1992 bei beatmeten COPD-Patienten die reduzierte Beatmungsdauer und höhere Überlebens-rate bei Verwendung von Mischemulsionen im Vergleich zu reinen LCT-Emulsionen:
| Beatmungsdauer | Letalität | |
|
MCT/LCT - Emulsion |
10 ± 2 Tage | 16,6 % |
|
LCT - Emulsion |
14 ± 3 Tage | 25,0 % |
|
Risikofaktoren |
Punktzahl |
Risikofaktoren |
Punktzahl | |
|
einfache Frakturen von Hand-, Sprung-, Ellbogengelenken, Rippe und Mandibula |
je 1 |
Transfusionen mit mehr als 4 Einheiten |
3 | |
|
Humerus-, Tibia-, Wirbelkörper und |
je 3 |
initialer Blutdruck |
4 | |
|
Femur-, Beckenring-Frakturen |
je 5 |
PaO2 < 60 mm Hg |
5 | |
|
Milzruptur |
je 3 |
instabiler Thorax / Aspiration |
10 | |
|
Leberruptur |
je 4 |
Darmperforation |
6 | |
|
Contusio cerebri |
4 |
Bei einem ARDS-Präventionsindex > 10 ist in der Regel eine maschinelle Beatmung mit PEEP von 5 mm Hg über 1-6 Tage zur ARDS-Prophylaxe erforderlich; andernfalls resultiert für den Patienten eine längere Beatmungsdauer (6,3 vs. 28,7 Tagen) bzw. eine höhere Häufigkeit für das Auftreten eines ARDS (14 vs. 36 %).
Ab Phase II des ARDS sollte die kontinuierliche Überdruckbeatmung erfolgen.
Hier gilt es, zu hohe Beatmungsdrucke zu vermeiden, da es sonst zu einer Umverteilung der Perfusion von den gut belüfteten Lungenarealen zu den schlecht belüfteten kommt. Dies führt zu einer Verschiebung des Ventilations-Perfusions-Verhältnisses in den Alveolen: eine Vermehrung der Shunt-Perfusion, eine Verschlechterung der Oxygenierung folgen.
Die im Rahmen massiver Gasaustauschstörungen gepflegte invasive Beatmung mit einem hohem Atemwegsdruck, hohem Titalvolumen und verlängertem I:E-Verhältnis benötigt in der Regel eine tiefe Analgosedierung, eventuell sogar eine Muskelrelaxierung. Diese tiefe Sedierung reduziert die Beweglichkeit des Diaphragma erheblich. Dadurch kommt es zu einem Auftreten mit niedrigem Ventilations-Perfusions-Verhältnis und einer Vergrößerung des pulmonalen Shunts.
Um dies möglichst zu vermeiden, sollte von Beginn der Beatmung an eine "patientengerechte" Beatmung stattfinden.
Schon zu Beginn sollte der PEEP ausreichend hoch gewählt werden, Plateau-, bzw. Peak-Druck sollen verschlos-sene Alveolen schnellstmöglich rekrutieren und als Atelektasen-Schutz funktionieren.
Hilfe bei der Wahl dieser Drucke kann die Compliance-Kurve der Lunge bieten: der PEEP sollte oberhalb des unteren Knickpunktes der Kurve liegen, der Plateau- (Peak-) Druck unterhalb des oberen Knickpunktes.
Das applizierte Titalvolumen ergibt sich nach der Wahl dieser beiden Druckniveaus aus der Compliance, bzw. Resistance der Lunge.
Das Ventilations-Minuten-Volumen kann jetzt über die Atemfrequenz durch das vorgegebene Titalvolumen reguliert werden.
Das I:E-Verhältnis wähle ich so, das der FIO2 möglichst kleiner als 0,5 zu halten ist und die Nebenwirkungen auf den systemischen Kreislauf als vertretbar erscheinen.
Frühestmöglich soll der Patient mit der Spontanatmung beginnen, um die Beweglichkeit des Zwerchfells zu erhal-ten. Dies kann durch die Wahl eines geeigneten augmentierenden Beatmungsverfahren (z.B. BIPAP) erreicht wer-den.
Ziel ist hier lediglich die Erhaltung der Beweglichkeit des Zwerchfells. Die Spontanatmung soll nicht unbedingt einen wesentlichen Beitrag zur Ventilation ergeben.
Um die Invasivität der Beatmung bei Vorliegen eines ARDS beurteilen, bzw. vergleichen zu können, kann der Ventilator-Score dienen.
Es gilt:
VS = (0,5 * A) + (0,6 * (PO2) + (1,2 * (Paw),
mit:
| gesunde Probanden | kritischer Wert |
| < 40 | >= 80 |
Bei schweren Verlaufsformen des ARDS mit stark erniedrigter Lungencompliance erlaubt die Begrenzung des Atemwegspitzendruckes auf etwa 35 mm Hg bei gleichzeitiger Verwendung von PEEP nur relativ geringe Atemzugvolumina, was in einigen Fällen zu einer Hyperkapnie führen kann.
Der Anstieg des PaCO2 von 40 auf etwa 60 mm Hg führt zu einem pH-Abfall, welcher bei normaler Nieren-funktion innerhalb mehrerer Stunden bis Tage metabolisch kompensiert wird. Unter Umständen ist jedoch auch die Anhebung des pH-Wertes durch Azidose-Therapeutika sinnvoll.
Die Kombination von drucklimitierter Beatmung mit permissiver Hyperkapnie mit mittleren PaCO2-Werten von etwa 60 mm Hg - vereinzelt wurden auch schon Werte > 100 mm Hg toleriert - hat sich in mehreren Studien bewährt, die zeigten, das für den Patienten durch die Hyperkapnie praktisch keine Folgeschäden zu erwarten sind.
Beim ARDS mit seitenunterschiedlicher Compliance kann die Beatmung mit einem einlumigen Tubus zu einer einseitigen Lungenüberblähung mit Schädigungen noch intakter Lungenareale führen.
In diesen Fällen bietet sich die seitendifferente Beatmung über einen Doppellumentubus an, so daß die Beatmung dem Gasaustausch und der Atemmechanik der jeweiligen Lungenhälfte angepaßt werden kann.
Führt eine konventionelle Beatmung zu einem immer höheren Beatmungsdruck und immer höheren inspiratorischen Sauerstoff-Konzentrationen, sollte eine extrakorporale Unterstützung der Lungenfunktion durchgeführt werden.
Die Einschlußkriterien nach Rossaint et al. für den extrakorporalen Gasaustausch sind:
|
schneller Einschluß |
Einschluß nach 48 - 92 Stunden maximaler Therapie |
|
|
PaO2/FIO2 < 50 mm Hg bei PEEP > 5 cm H2O und FIO2 = 1,0 für >= 2h |
PaO2/FIO2 < 150 mm Hg bei PEEP >= 10 cm H2O |
|
|
QS/QT >= 30 % gemessen bei FIO2 = 1,0 |
||
|
totale respiratorische Compliance < 30 ml/cm H2O |
Die extrakorporale Lungenunterstützung (ELA = extracorporeal lung assist) wird heute meist venovenös mit heparinbeschichteten Membranlungen und Schlauchsystem durchgeführt.
Die extrakorporale Lungenunterstützung ermöglicht in der Regel die Reduzierung des Beatmungspitzendruckes, die Normalisierung des Ventilationsminutenvolumens und die Senkung der inspiratorischen Sauerstoff-Konzen-tration auf nichttoxische Bereiche.
Ausschlußkriterien für die extrakorporale Behandlung sind nach Rossaint et al.:
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